KRAUSE Immobilien ist ein traditionsbewusstes, inhabergeführtes Immobilienunternehmen mit Sitz in Bayern, welches sich auf die diskrete Vermarktung und Vermietung von hochwertigen Wohnimmobilien und Grundstücken spezialisiert hat.

Mit unserem Sachverständigen Büro erstellen wir Immobiliengutachten, Marktwertgutachten, Verkehrswertgutachten, Mietwertgutachten und Gutachten zu Schäden an und im Gebäude zu nahezu jedem Zweck und Anlass. Zu unseren Kunden gehören Privatleute, Firmen, Behörden, Gerichte und Auftraggeber aus dem In- und Ausland.

Die hierdurch erworbene Kompetenz und Erfahrung in Verbindung mit dem regelmäßigen Besuch von Schulungsmaßnahmen und Fortbildungen ist der Garant für eine erfolgreiche Vermarktung, Vermietung und Erstellung von Immobiliengutachten nach neuesten Richtlinien und Erkenntnissen.

 

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05.12.2022

Achtung!! Was ändert sich bei der Erbschaftssteuer 2023?

Im Dezember wird eine Änderung am Steuergesetz verabschiedet, wodurch sich die Spielregeln beim Vererben von Haus und Wohnung ab Januar ändern dürften. Und das kann teuer werden.

Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt muss bislang dafür Erbschaftssteuer zahlen, wenn ein bestimmter Freibetrag überschritten wird. Ist die Immobilie also mehr Wert als der Freibetrag, der für den jeweiligen Verwandtschaftsgrad vorgesehen ist, fallen mindestens sieben bis zu 50 Prozent Steuer an.

Daran wird sich erst einmal nicht viel ändern. Aber: Geplant ist, dass der Wert des Hauses oder der Immobilie neu berechnet wird. Viele Immobilien dürften nach der Neuberechnung wesentlich wertvoller eingestuft werden. Und mit dieser höheren Bewertung steigt dann auch die Steuer. Der Eigentümerverband Haus und Grund rechnet mit einem Anstieg von 20 bis 30 Prozent.

Freibeträge und Steuerklassen
Betroffene Freibetrag in Euro Steuerklasse
Ehepartner und Lebenspartnerschaft 500.000 I /III
Kinder, Stief- und Adoptivkinder 400.000 I
Enkelkinder 200.000 I
Urenkel u. Eltern und Großeltern 100.000 I
Schenkung an Eltern und Großeltern / Geschwister, Stief- und Schwigereltern / geschiedene Ehepartner und aufgehobenen Lebenspartnerschaften
20.000 II
Weitere 20.000 III
Quelle:Handelsblatt/Bundesfinanzministerium



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